Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen der Firma M.K.Landhausdiele GmbH

§1 Anwendungsbereich, Ausschluss fremder Geschäftsbedingungen

(1) Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen basieren auf diesen Bedingungen (nachfolgend «AGB» genannt). Nachstehende Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend «Kunde» genannt). (2) Es gelten ausschließlich unsere AGB. Die Anwendbarkeit anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben dieser Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. (3) Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. (4) Ergänzend gelten – sofern Sie unseren AGB nicht widersprechen – die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr. (5) Unsere AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden.

§ 2 Vertragsschluss, Lieferumfang, Abtretungsverbot

(1) Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich kostenlos und freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. (2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden zurückerstattet. (3) Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, sofern diese nicht vorliegt, unser Angebot maßgebend. (4) Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Maß- und Leistungsangaben sowie sonstige Angaben sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Branchenübliche Toleranzen in Farbe, Mengen, Gewichten, Stückzahlen und Abmessungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Wir behalten uns technische Änderungen vor. (5) Dokumente und Unterlagen, auf denen unser Angebot basiert, wie technische Zeichnungen, Illustrationen, Beschreibungen, Gewichte und Abmessungen, sind nur dann Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wir behalten uns vor, solche Änderungen und Anpassungen vorzunehmen, die den Zweck des Vertrages und der Lieferung nicht wesentlich beeinträchtigen. (6) Wir behalten uns Änderungen des Kaufgegenstandes während der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand und dessen Erscheinungsbild nicht grundlegend geändert und der vertragsgemäße Zweck der Lieferung nicht in für den Kunden unzumutbarer Weise eingeschränkt wird. (7) Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen uns ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. Gleiches gilt für gesetzliche Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

§ 3 Preise, Zahlung, Teilzahlung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise für Lieferungen bis zur vereinbarten Verladestelle und sind Nettopreise zuzüglich jeweils anwendbarer Umsatzsteuer. (2) Die Rechnung wird über jede Sendung gesondert unter dem Datum des Versandtages und der Ware erteilt. Dies gilt auch für vereinbarte Teillieferungen. Unsere Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung ohne Abzug fällig. (3) Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug, sofern nicht andere verzugsbegründende Umstände (beispielsweise eine Zahlungserinnerung oder eine kürzer vereinbarte Zahlungsfrist oder eine kalendermäßig bestimmte Zahlungsfrist) vereinbart wurden. Ab Verzugseintritt schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Zusätzlich behalten wir uns im Falle des Verzuges vor, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € zu berechnen. Weitere vertragliche oder gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt. (4) Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von der vollständigen Zahlung der in Verzug befindlichen Forderungen abhängig zu machen. (5) Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind wir berechtigt, die Preise und/oder Frachttarife entsprechend anzupassen, sofern unsere Kosten für Löhne und Gehälter, Rohmaterialien oder Betriebsstoffe, Energiekosten, Frachtkosten und Zölle oder sonstige Materialien ansteigen. Dieses Recht gilt auch für Lieferungen und Leistungen aus einem Dauerschuldverhältnis. (6) Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung uns genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten – unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte – vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen. (7) Mit Zahlungsverzug unseres Kunden, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich des Vermögens des Kunden werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Dies gilt auch, sofern Zahlungsziele vereinbart sind oder soweit die Forderungen aus anderen Gründen noch nicht fällig sind. Weiterhin gilt dies ohne Rücksicht auf die Laufzeit von Wechseln, die wir angenommen haben. (8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, sofern die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (9) Schecks und/oder Wechsel werden unsererseits nur dann als Zahlungsmittel akzeptiert, wenn wir einer solchen Zahlungsweise zuvor schriftlich zugestimmt haben. Alle uns aus einer solchen Zahlung in diesem Fall entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. (10) Sämtliche Zahlungen sind in EURO ausschließlich an uns zu leisten. Etwaige Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.

§ 4 Lieferfristen

(1) Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. (2) Die vereinbarte Lieferfrist ist eine angestrebte Lieferfrist, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. (3) Die vereinbarte Lieferfrist beginnt frühestens mit Abschluss des Vertrages und setzt die Abklärung aller kaufmännischen und technischen Fragen voraus. Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen zur Verfügung gestellt hat und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen geleistet hat. (4) Die Einhaltung einer Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. (5) Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, bis zur vereinbarten Verladestelle. Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen der Firma MK-Landhausdiele GmbH (6) Die Lieferfrist verlängert sich in angemessenem Umfang, sofern Fälle von höherer Gewalt oder das Auftreten von unvorhersehbaren und außerordentlichen Ereignissen uns oder unsere Zulieferer betreffen. Unvorhersehbare Ereignisse in diesem Sinne sind insbesondere Aufruhr, Streik, Aussperrung, Feuer, Beschlagnahme, Boykott, rechtliche oder behördliche Verfügungen und Beschränkungen oder unzutreffende oder verspätete Belieferung durch unsere Zulieferer, soweit diese Ereignisse nicht von uns zu vertreten sind und unsere Leistungsverpflichtungen betreffen. Falls die Lieferfrist auf einen angemessenen Zeitraum aufgrund solcher Umstände verlängert wird, ist der Kunde nach Ablauf dieser verlängerten Lieferfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Kunde Interesse an Teillieferungen hat, kann der Kunde auch zu Teilen vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir bereits Teillieferungen und/oder Teilleistungen erbracht haben, kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, falls er nachweisbar kein Interesse an einer teilweisen Lieferung und/oder Leistung unsererseits hat. Weitere gesetzliche oder vertragliche Rechte zum Rücktritt bleiben hiervon unberührt. (7) Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist und Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. (8) Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, können wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern und als geliefert berechnen. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abnahme der Produkte können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn es offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises bzw. zur Abnahme der Lieferung nicht im Stande ist. Als Schaden gilt ein Betrag von 20 % des Auftragswertes. Der Schaden wird mit einer ggf. geleisteten Anzahlung verrechnet. Es steht den Parteien frei nachzuweisen, dass der Schaden tatsächlich höher oder niedriger ausgefallen ist.

§ 5 Rückgabe / Retoure

Nach vorheriger Absprache können Retouren nur franko und in Originalverpackung, transportsicher auf Palette gepackt innerhalb einer Frist von max. 30 Tagen (nach Auslieferungsdatum durch M.K.Landhausdiele GmbH) erfolgen. Hierzu ist zwingend das Rücklieferdokument zu verwenden und der Rücksendung beizulegen. Ohne dieses Dokument wird die Annahme der Rücklieferung verweigert. Beschädigte und/oder angebrochene Verpackungseinheiten, 2.Wahl-Produkte, Zubehör, Spezialanfertigungen, Aktionsartikel sowie Exotenholzparkett können nicht zurückgenommen werden. Für abgesprochene und ordnungsgemässe Franko-Rücksendungen wird eine Gutschrift in Höhe von 80% des berechneten Einkaufspreises erteilt. Eventuell entstehende Frachtkosten werden von uns bei der Gutschrift in Abzug gebracht.

§ 6 Haftung

(1) Für Schäden haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur, a) soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit c) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben e) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für weitergehende Schadensersatzansprüche haften wir nicht. (2) Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. (3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (unter Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) haften wir jedoch nur begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. (4) Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in Höhe des Vertragswertes der betroffenen Leistung anzusetzen.

§ 7 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt. M.K.Landhausdiele GmbH Knorrstraße 64 DE 80807 München T +49 89 46130533 mk-landhausdielegmbh.de